Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für Neuverträge ab. Förderung, Kosten und Wechsel im Vergleich.
Das Altersvorsorgedepot ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG). Anders als bei der Riester-Rente entfällt die gesetzliche Garantiepflicht auf das eingezahlte Kapital, wodurch eine stärkere Ausrichtung auf Fonds und ETFs möglich wird. Für Sparer, die eine einfache Lösung bevorzugen, gibt es zusätzlich ein Standarddepot, bei dem der Anbieter die Fondsauswahl übernimmt und die Effektivkosten gesetzlich auf maximal 1 Prozent pro Jahr begrenzt sind. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich.
| Merkmal | Riester-Rente | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Verfügbar für Neuverträge | Nein, ab 1. Januar 2027 nicht mehr (bis 31.12.2026 noch möglich) | Ja, ab 1. Januar 2027 |
| Kapitalgarantie | Gesetzlich vorgeschrieben | Keine Pflicht, produktabhängig |
| Anlagemöglichkeiten | Überwiegend sicherheitsorientiert | Fonds und ETFs gemäß AltZertG |
| Förderberechtigt | Bestimmte Berufsgruppen | Deutlich größerer Kreis, u. a. Selbstständige |
| Kosten beim Standarddepot | Produktabhängig | Gesetzlich gedeckelt auf max. 1 %/Jahr |
| Bestehende Verträge | Bleiben unverändert bestehen | Neue Option, auch für Riester-Umsteiger |
Die Förderung orientiert sich ausschließlich an der Höhe des eingezahlten Eigenbeitrags, nicht am Einkommen. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr zahlt der Staat 50 Cent je eingezahltem Euro (max. 180 €), für weitere Beiträge bis zu einem Gesamteigenbeitrag von 1.800 Euro kommen 25 Cent je Euro hinzu (max. weitere 360 €). Insgesamt ist damit eine staatliche Grundförderung von bis zu 540 Euro pro Jahr möglich.
Maximale Förderung auf die ersten 360 € Eigenbeitrag (50 Cent je Euro)
Zusätzliche Förderung bis 1.800 € Gesamteigenbeitrag (25 Cent je Euro)
Maximale staatliche Grundförderung pro Jahr insgesamt
Quelle: Bundesfinanzministerium, FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
Ein vereinfachtes Beispiel: Wer 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr einzahlt, erhält dafür 540 Euro staatliche Grundförderung. Investiert werden damit effektiv 2.340 Euro, obwohl nur 1.800 Euro aus eigener Tasche kommen. Über mehrere Jahrzehnte hinweg wirkt sich vor allem der Zinseszinseffekt aus: Je früher mit der Einzahlung begonnen wird, desto stärker profitiert das Kapital von der langen Anlagedauer, auch wenn sich konkrete Renditen naturgemäß nicht garantieren lassen.
1.800 € Eigenbeitrag plus 540 € staatliche Förderung. Illustrativ, ohne Wertentwicklung des Depots.
Beim Altersvorsorgedepot besteht die Wahl zwischen einem gesetzlich geregelten Standarddepot und einem freien Fondsdepot mit individueller Auswahl aus der AltZertG-Positivliste:
Der Anbieter legt die Fondsauswahl fest und reduziert das Risiko automatisch mit zunehmendem Alter. Die Effektivkosten sind gesetzlich auf maximal 1 Prozent pro Jahr gedeckelt.
Anlegende wählen selbst aus zugelassenen Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5. Mehr Gestaltungsspielraum, aber auch mehr Eigenverantwortung bei der Auswahl.
Rechtliche Grundlage: Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)
Für Familien mit Kindern ist zusätzlich zur Grundförderung ein eigenständiges Programm geplant, die Frühstart-Rente. Sie ist nicht Teil der Altersvorsorgedepot-Förderung. Der Gesetzentwurf ist Stand Oktober 2026 noch nicht verabschiedet.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Meldung zur Frühstart-Rente (13.08.2026)
Der Kreis der Förderberechtigten ist beim Altersvorsorgedepot deutlich größer als bei der Riester-Rente. Erstmals förderberechtigt:
Waren bei der Riester-Rente überwiegend von der Förderung ausgeschlossen.
Etwa Ärzte, Apotheker oder Rechtsanwälte.
Profitieren zusätzlich vom langen Anlagehorizont.
Ein bestehender Riester-Vertrag muss nicht gekündigt werden und kann unverändert weitergeführt werden. Wer das Guthaben übertragen möchte, kann dies über das gesetzliche Wechselrecht nach § 1 AltZertG veranlassen: Der bisherige Anbieter überweist das Vertragsguthaben zum nächsten Quartalsende direkt an den neuen Anbieter, wodurch bereits erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile erhalten bleiben. Eine eigenständige Kündigung gilt dagegen als förderschädlich und führt zur Rückzahlung sämtlicher Zulagen. Für die Übertragung selbst dürfen Anbieter innerhalb der ersten fünf Jahre nach Vertragsabschluss ein Entgelt von maximal 150 Euro verlangen.
Ein Wechsel kann sich vor allem für Personen mit vielen Jahren bis zum Renteneintritt lohnen. Gleichzeitig gibt es Gründe, die dagegen sprechen können:
Höheres Risiko, dass sich Kursverluste bis zum Rentenbeginn nicht mehr ausgleichen.
Ein attraktiver Rentenfaktor kann bei einem Wechsel endgültig verloren gehen.
Wer damit eine selbst genutzte Immobilie finanziert, sollte die neuen Bedingungen besonders sorgfältig prüfen.
Eine pauschale Empfehlung ist bei dieser Entscheidung nicht seriös möglich, da sie stark von der individuellen Vertragssituation abhängt.
Nein, eine Kündigung ist sogar förderschädlich. Der Wechsel erfolgt über eine direkte Übertragung des Guthabens zwischen den beiden Anbietern nach § 1 AltZertG.
Die Frühstart-Rente ist nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung geplant (Stand Oktober 2026, noch nicht verabschiedet): Der Bund soll ab 2027 für Kinder ab 6 Jahren, zunächst beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2020, 10 Euro pro Monat einzahlen. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich.
Ja, im Gegensatz zur Riester-Rente sind Selbstständige, Freiberufler und Angehörige berufsständischer Versorgungswerke beim Altersvorsorgedepot ausdrücklich förderberechtigt.
Ab dem 1. Januar 2027. Das zugrunde liegende Gesetz wurde bereits im Mai 2026 verabschiedet.
Nein, das Gegenteil trifft eher zu. Da die Garantiepflicht entfällt, trägt der Sparer ein höheres Kursrisiko, hat im Gegenzug aber höhere Renditechancen. Wer auf Sicherheit Wert legt, kann sich für ein Produkt mit Beitragsgarantie entscheiden.
Die Effektivkosten des gesetzlich geregelten Standarddepots sind auf maximal 1 Prozent pro Jahr gedeckelt. Beim freien Fondsdepot können die Kosten je nach gewählten Fonds und Anbieter abweichen.
Die geförderten Eigenbeiträge sind auf insgesamt 1.800 Euro pro Jahr begrenzt, unabhängig davon, ob sie auf ein oder mehrere Depots verteilt werden. Die geplante Frühstart-Rente für Kinder ist ein eigenständiges Vorhaben und wird getrennt davon geregelt.
Das Altersvorsorgedepot bietet ab 2027 mehr Renditechancen und einen deutlich größeren Kreis an Förderberechtigten als die Riester-Rente, dafür ohne die bisherige Kapitalgarantie. Bestehende Riester-Verträge müssen nicht angetastet werden, und ein Wechsel sollte individuell anhand von Alter, Restlaufzeit und Risikobereitschaft geprüft werden.