Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteil. Bestehende Verträge laufen weiter, für Neuverträge löst nach aktuellem Stand das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab 2027 ab.
Die Riester-Rente ist ein zertifizierter privater Altersvorsorgevertrag, den der Staat mit Zulagen und einem möglichen Steuervorteil fördert. Unmittelbar förderberechtigt sind vor allem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte. Selbstständige sind in der Regel nicht förderberechtigt.
Zu den Förderberechtigten zählen Angestellte, Beamte, Soldaten, Bezieher einer Erwerbsminderungsrente sowie Personen, die wegen Kindererziehung oder Arbeitslosengeld I rentenversichert sind. Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung können mittelbar profitieren, wenn der Partner unmittelbar förderberechtigt ist. Die Rechtsgrundlage ist § 10a EStG.
Zur Auszahlung gehört bei der klassischen Riester-Rente eine Garantie: Zum Rentenbeginn stehen mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zur Verfügung. Das schränkt die Renditechancen gegenüber reinen Fondslösungen ein.
Die Förderung besteht aus der Grundzulage von 175 Euro pro Jahr, Kinderzulagen von 185 oder 300 Euro je Kind und einem einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Zusätzlich können Beiträge bis 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Um die volle Zulage zu erhalten, musst du einen Mindesteigenbeitrag zahlen. Er beträgt 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 Euro im Jahr, abzüglich der Zulagen. Der Sockelbetrag liegt bei 60 Euro jährlich. Die Kinderzulage gibt es nur, solange du Kindergeld erhältst.
Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulage (Günstigerprüfung). Ist er höher, erstattet das Finanzamt die Differenz. Die genauen Regeln stehen in § 10a EStG.
Nach aktuellem Stand löst das Altersvorsorgedepot ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente für Neuverträge ab. Bestehende Riester-Verträge müssen nicht gekündigt werden und laufen unverändert weiter.
| Merkmal | Riester-Rente | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Neuverträge | Nach aktuellem Stand ab 2027 nicht mehr | Ab 1. Januar 2027 |
| Kapitalgarantie | Gesetzlich vorgeschrieben | Keine Pflicht, produktabhängig |
| Anlage | Überwiegend sicherheitsorientiert | Fonds und ETFs |
| Förderberechtigte | Bestimmte Berufsgruppen | Größerer Kreis, auch Selbstständige |
Du kannst einen bestehenden Riester-Vertrag weiterführen, beitragsfrei stellen oder das Guthaben auf einen anderen zertifizierten Anbieter übertragen. Eine Kündigung ist dagegen in der Regel förderschädlich, weil Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.
Die Riester-Rente hat vergleichsweise hohe Kosten, eine begrenzte Rendite durch die Garantie und eine nachgelagerte Besteuerung. Ob sie sich lohnt, hängt von Zulagen, Kinderzahl und Vertragsbedingungen ab.
Ja, nach aktuellem Stand sind Neuverträge noch bis Ende 2026 möglich. Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für Neuverträge ab. Bestehende Verträge bleiben unverändert bestehen.
Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Pro Kind kommen 185 Euro dazu, bei Geburt ab 2008 sind es 300 Euro. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einmalig 200 Euro. Für die volle Zulage ist ein Mindesteigenbeitrag nötig.
Förderberechtigt sind vor allem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte. Selbstständige sind in der Regel nicht förderberechtigt, Ehepartner können mittelbar profitieren.
Nein. Eine Kündigung ist in der Regel förderschädlich. Der Wechsel erfolgt über eine Übertragung des Guthabens zwischen den Anbietern. Ob sich das lohnt, hängt unter anderem von Garantien und Restlaufzeit ab.
Das hängt von deiner Situation ab. Mit Kindern und vollen Zulagen kann die Förderquote hoch sein. Bei wenigen Jahren bis zur Rente, hohen Kosten oder geringem Eigenbeitrag fällt der Vorteil oft kleiner aus.
Die Riester-Rente bleibt für bestehende Verträge und für Familien mit Kindern ein geförderter Baustein, kostet aber Rendite durch Garantie und Gebühren. Für Neuverträge ist nach aktuellem Stand 2026 das letzte Jahr, danach löst das Altersvorsorgedepot sie ab. Wer einen Vertrag hat, sollte nicht kündigen, sondern Weiterführen, Beitragsfreistellung und Wechsel individuell prüfen.