Selbstständige müssen ihre Altersvorsorge meist selbst organisieren, da sie nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Welche Optionen es gibt und für wen sie passen, zeigt diese Übersicht.
Die meisten Selbstständigen zahlen nicht automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein und haben deshalb keinen Arbeitgeber, der Beiträge oder eine Betriebsrente beisteuert. Wer nichts unternimmt, hat im Alter oft nur geringe oder keine Rentenansprüche.
Hinzu kommt: Ohne Pflichtbeiträge besteht in der Regel auch kein Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die Altersvorsorge sollte deshalb mit einer Absicherung der Arbeitskraft zusammen gedacht werden.
Rentenversicherungspflichtig sind bestimmte Berufsgruppen, die in § 2 SGB VI genannt sind, etwa Handwerker in der Handwerksrolle, selbstständige Lehrer, Pflegepersonen, Hebammen und Künstler. Für die übrigen Selbstständigen besteht keine Pflicht.
Pflichtversicherte Handwerker können sich unter bestimmten Bedingungen befreien lassen, in der Regel nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen. Vor einer Befreiung solltest du prüfen, welche Ansprüche du aufgibst. Selbstständige mit nur einem Auftraggeber können als arbeitnehmerähnlich ebenfalls pflichtversichert sein.
Ob du pflichtversichert bist, klärt die Deutsche Rentenversicherung verbindlich. Eine allgemeine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige wurde politisch diskutiert. Prüfe den aktuellen Stand, bevor du dich festlegst.
Zur Auswahl stehen freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die Basisrente (Rürup), das Altersvorsorgedepot ab 2027, ein berufsständisches Versorgungswerk und private Rentenversicherungen oder Fondssparpläne.
| Möglichkeit | Kernpunkt | Passt eher für |
|---|---|---|
| Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung | Lebenslange Rente, flexible Beiträge, keine Förderung | Wer eine planbare Basisrente will |
| Basisrente (Rürup) | Hoher Steuervorteil, Pfändungsschutz, keine Kapitalauszahlung | Gut verdienende Selbstständige |
| Altersvorsorgedepot (ab 2027) | Staatliche Förderung, Fonds und ETFs, Selbstständige förderberechtigt | Wer flexibel und kapitalmarktnah sparen will |
| Versorgungswerk | Pflicht für viele Kammerberufe, lebenslange Rente | Ärzte, Anwälte, Architekten und weitere |
| Private Rente / Fondssparplan | Flexibel, ohne staatliche Förderung | Als Ergänzung zur Basisvorsorge |
Schwankende Einnahmen und fehlende Liquidität sind die größten Herausforderungen. Starre Verträge können in schlechten Jahren zur Belastung werden, und viele Produkte sind langfristig gebunden.
Nur bestimmte Gruppen, die in § 2 SGB VI genannt sind, etwa Handwerker, selbstständige Lehrer oder Hebammen. Für die meisten anderen Selbstständigen besteht keine Pflicht, sie können freiwillig einzahlen.
Sie kann sich lohnen, vor allem bei höherem Einkommen und hohem Steuersatz. Sie bietet Pfändungsschutz, lässt sich aber nicht als Kapital auszahlen. Die Entscheidung hängt von Einkommen und Zielen ab.
In der Regel nicht, da sie nicht unmittelbar förderberechtigt sind. Ehepartner mit eigener Förderberechtigung können mittelbar profitieren. Ab 2027 können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen.
Eine feste Zahl gibt es nicht. Maßgeblich sind Einkommen, gewünschter Lebensstandard und andere Rücklagen. Ein Check der Rentenlücke zeigt den ungefähren Bedarf.
Besonders die Absicherung der Arbeitskraft, zum Beispiel durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sowie eine tragfähige Krankenversicherung. Beide beeinflussen, wie viel du fürs Alter sparen kannst.
Selbstständige haben mehr Freiheit, aber auch mehr Verantwortung bei der Altersvorsorge. Eine tragfähige Lösung kombiniert meist eine Basisvorsorge mit einer flexiblen Ergänzung und berücksichtigt schwankende Einnahmen. Wichtig ist, früh zu starten und zuerst zu klären, ob eine Rentenversicherungspflicht besteht.